Die VAE-Körperschaftssteuer (CT) erhebt einen Satz von 9 % auf steuerpflichtiges Einkommen über 375.000 AED. Ihr zu versteuerndes Einkommen entspricht jedoch nicht Ihrem Bruttoeinkommen, sondern Ihrem Einkommen abzüglich zulässiger Abzüge. Zu wissen, welche Ausgaben in Frage kommen und wie man sie richtig dokumentiert, kann einen erheblichen Unterschied bei Ihrer CT-Haftung machen.
Allgemeine Regel: Was macht eine Ausgabe abzugsfähig?
Gemäß Bundesgesetz Nr. 47 von 2022 sind Ausgaben abzugsfähig, wenn sie vollständig und ausschließlich für den Geschäftszweck anfallen und nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Auch die Ausgaben müssen ordnungsgemäß dokumentiert werden – die FTA kann bei einer Prüfung Belegrechnungen, Verträge und Bankunterlagen anfordern.
Grundregel: Persönliche Ausgaben, Eigentümerzeichnungen und Kosten, die nicht im Zusammenhang mit dem Geschäftsbetrieb stehen, sind NICHT abzugsfähig – auch nicht, wenn sie vom Geschäftskonto bezahlt werden.
Gemeinsame zulässige Abzüge für KMU in den VAE
- Mitarbeitergehälter, Löhne, Boni und Trinkgelder am Ende der Dienstzeit (EOSB)
- Kosten für Büromiete, Nebenkosten und Einrichtungen
- Versicherungsprämien für Unternehmen
- Honorar (Buchhaltung, Recht, Beratung)
- Marketing
- und Werbekosten
- Abschreibungen auf Anlagevermögen (Geräte, Fahrzeuge, Mietereinbauten)
- Bankgebühren und Finanzierungskosten (vorbehaltlich der Zinsbegrenzungsregeln)
- Reise
- und Geschäftsbewirtung (mit Einschränkungen)
- IT-Infrastruktur, Software-Abonnements und Cloud-Dienste
Gehalts
- und Beschäftigungskosten
An Mitarbeiter gezahlte Gehälter sind vollständig abzugsfähig, einschließlich Grundgehalt, Wohngeld, Transportkostenzuschuss und Rückstellungen für Trinkgelder am Ende des Dienstverhältnisses. Rentenbeiträge an die GPSSA für in den VAE ansässige Arbeitnehmer sind ebenfalls abzugsfähig. Überhöhte Vergütungen, die an verbundene Parteien (z. B. Eigentümer und Geschäftsführer) gezahlt werden, können jedoch überprüft werden – sie müssen marktübliche Sätze widerspiegeln.
Zins
- und Finanzierungskosten: Die 30 %-EBITDA-Regel
UAE CT führt eine Zinsbegrenzungsregel für Unternehmen mit Nettozinsausgaben über AED 12 Millionen ein. Für die meisten KMU sind alle tatsächlichen Zinskosten für Geschäftskredite abzugsfähig. Allerdings können Zinsen, die an verbundene Parteien gezahlt werden, oder für Darlehen, die für nicht geschäftliche Zwecke genutzt werden, angefochten werden. Bewahren Sie Kreditverträge und Zweckdokumente auf.
Unterhaltung und Gastgewerbe: 50 % Obergrenze
Kundenbewirtungen – Mahlzeiten, Veranstaltungen, Geschenke – sind gemäß UAE CT nur zu 50 % abzugsfähig. Dies spiegelt internationale Normen wider und wird strikt durchgesetzt. Führen Sie Aufzeichnungen über den Geschäftszweck, die Teilnehmer und die Kosten für jeden Bewirtungsanspruch. Ohne Dokumentation kann die FTA den vollen Betrag verweigern.
Was ist NICHT abzugsfähig?
- Eigentümerziehungen oder an Aktionäre gezahlte Dividenden
- Persönliche Ausgaben, die über das Unternehmen bezahlt werden
- Bußgelder und Strafen (einschließlich FTA-Strafen)
- Bestechung oder illegale Zahlungen jeglicher Art
- Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einkünften (z. B. qualifizierte Dividenden)
- Investitionsausgaben – stattdessen durch Abschreibung geltend gemacht
- Spenden an nicht genehmigte Organisationen
Abschreibungen und Kapitalfreibeträge
Anlagegüter (Computer, Maschinen, Fahrzeuge, Ausstattungen) können im Kaufjahr nicht vollständig als Aufwand erfasst werden. Stattdessen werden die Anschaffungskosten durch Abschreibungen über die Nutzungsdauer verteilt. UAE CT folgt im Allgemeinen den Abschreibungsmethoden nach IFRS. Halten Sie ein Anlagenverzeichnis mit Kaufdaten, Kosten, Abschreibungssätzen und Buchwerten auf dem neuesten Stand.
Transaktionen mit verbundenen Parteien: VerrechnungspreisregelnZahlungen an verbundene Parteien – Direktoren, Aktionäre, Konzernunternehmen – müssen zu marktüblichen Konditionen erfolgen. Das FTA verfügt über Verrechnungspreisregeln, die an den OECD-Richtlinien ausgerichtet sind. Wenn Sie einer nahestehenden Partei Zahlungen zu einem über dem Marktpreis liegenden Betrag leisten, ist der Überschuss nicht abzugsfähig. Führen Sie eine Verrechnungspreisdokumentation für Transaktionen über AED 4 Millionen pro Jahr mit einer einzelnen verbundenen Partei.
Praxistipp: Führen Sie für jede Abzugskategorie ein separates Spesenbuch. Wenn Ihr Buchhalter Ihre CT-Erklärung vorbereitet, bedeuten saubere Aufzeichnungen eine schnellere Vorbereitung und ein geringeres Risiko von FTA-Anfragen.
So maximieren Sie Ihre Abzüge auf legale Weise
- Stellen Sie sicher, dass jede Geschäftsausgabe durch eine Rechnung oder Quittung belegt wird
- Trennen Sie persönliche und geschäftliche Konten – vermischen Sie sie niemals
- Erfassen Sie den Geschäftszweck für Bewirtungs
- und Reisekosten
- Führen Sie ein Anlageverzeichnis mit Abschreibungsplänen
- Überprüfen Sie jährlich die Zahlungen verbundener Parteien, um die marktübliche Preisgestaltung zu bestätigen
- Arbeiten Sie mit einem in den Vereinigten Arabischen Emiraten zugelassenen Buchhalter zusammen, um Ihre CT-Position vor der Einreichung zu überprüfen
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