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Selbstanzeige zur Umsatzsteuer in den VAE: So korrigieren Sie eine Umsatzsteuererklärung

Mehrwertsteuerfehler können häufig korrigiert werden, die Korrektur sollte jedoch durch Abstimmungen, Rechnungen und eine klare Erklärung unterstützt werden.

Veröffentlicht 17. März 2026· Bewertet 16. Mai 2026· AccountingInUAE

Direkte Antwort

Eine freiwillige Umsatzsteuererklärung wird verwendet, wenn ein Umsatzsteuerpflichtiger aus den VAE bestimmte Fehler in einer zuvor eingereichten Umsatzsteuererklärung oder einem Steuerbescheid korrigieren muss. Gleichen Sie vor dem Einreichen den betroffenen Zeitraum ab, quantifizieren Sie den Fehler und bewahren Sie die Belege auf.

Mehrwertsteuerfehler treten auf, wenn Rechnungen fehlen, Steuerkennzeichen falsch sind, Einfuhren nicht abgeglichen werden oder alte Aufzeichnungen bereinigt werden, nachdem bereits eine Steuererklärung eingereicht wurde. Eine Selbstanzeige kann der formelle Korrekturweg sein.

Häufige Gründe für eine Überprüfung

  • Verkaufsrechnungen aus einer eingereichten Retoure fehlen
  • Vorsteuerabzug ohne gültigen Nachweis geltend gemacht
  • Einfuhr
  • oder Reverse-Charge-Einträge entfallen
  • Gutschriften wurden im falschen Zeitraum gebucht
  • Falsche Nullsteuer
  • oder Befreiungsbehandlung
  • Durch die Buchhaltungsbereinigung wurde die Mehrwertsteuerposition geändert

Vor dem Absenden

  1. Identifizieren Sie den betroffenen Steuerzeitraum
  2. Stimmen Sie Verkäufe, Einkäufe, Importe und Bankaktivitäten ab
  3. Berechnen Sie die Mehrwertsteuerdifferenz
  4. Sammeln Sie Rechnungen und Belege
  5. Bereiten Sie eine kurze Erklärung des Fehlers vor
  6. Speichern Sie die Übermittlungsbestätigung

Korrigieren Sie in einer späteren Steuererklärung alte Mehrwertsteuerfehler nicht einfach so, ohne die ordnungsgemäße Behandlung zu prüfen. Der Korrekturweg ist wichtig.

Wenn mehrere Zeiträume betroffen sind, erstellen Sie einen Zeitplan für jeden Zeitraum, bevor Sie etwas über EmaraTax einreichen.

Wie das in der Praxis aussieht

Eine Selbstanzeige wird in der Regel durch Bereinigungen ausgelöst: fehlende Rechnungen, falsche Steuerkennzeichen, Einfuhrbuchungen, Gutschriften oder Vorsteueransprüche, die nicht hätten eingereicht werden dürfen.

Aufzeichnungen, die Sie aufbewahren müssen, bevor Sie eine Entscheidung treffen oder einreichen

  • Steuerrechnungen und Gutschriften für den Berichtszeitraum
  • Aus dem Buchhaltungssystem exportierte Verkaufs
  • und Einkaufsbücher
  • Kontoauszüge, Einfuhrunterlagen, Verträge und Liefernachweise
  • VAT201 Rücksendebestätigungen und Zahlungs
  • oder Rückerstattungsbestätigungen

Überprüfungsfragen für den Eigentümer

  • Stimmt die umsatzsteuerliche Behandlung mit der tatsächlichen Lieferung, dem tatsächlichen Kunden und dem Ort der Lieferung überein?
  • Kann jeder Vorsteueranspruch auf eine gültige Rechnung und einen gültigen Geschäftszweck zurückgeführt werden?
  • Stimmen die Umsatzsteuerkontrollkonten mit der eingereichten Steuererklärung überein?
  • Wäre das Dossier noch sinnvoll, wenn die FTA es sechs Monate später anfordern würde?

Fehler, die das Ganze teuer machen

  • Behandlung aller ungewöhnlichen Transaktionen als außerhalb der Mehrwertsteuer liegende Transaktionen, ohne die Regel zu überprüfen
  • Geltendmachung der Vorsteuer, weil eine Zahlung erfolgt ist, auch wenn die Rechnung schwach ist
  • Einfuhren, Erstattungen und Gutschriften bis zum letzten Anmeldetag aufschieben

Praktischer nächster Schritt

Bereiten Sie zunächst den Korrekturplan nach Steuerzeitraum vor. Reichen Sie den Antrag erst ein, wenn die Mehrwertsteuerdifferenz, der Grund und die Belege klar sind.

Führen Sie ein kurzes Arbeitspapier mit den verwendeten Fakten, Daten, Annahmen und Dokumenten. Dies erleichtert die spätere Einreichung, Überprüfung oder Übergabe erheblich.

Offizielle Quellen

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